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Corona-Update 14. Mai: Endlich wieder Faustballtraining!
ES IST ENDLICH SOWEIT!
Nach wochenlangem Stillstand aufgrund der Covid-19 Krise und Veröffentlichung der jüngsten Verordnung durch die Bundesregierung übermitteln wir Euch im Anhang die mit dem Sportministerium abgestimmten "Faustball Austria Empfehlungen", die den (eingeschränkten) Trainings- und Sportbetrieb unserer Sportart ab 15. Mai regeln!
Nach intensiven Verhandlungen und zahlreichen Videokonferenzen der letzten Tage & Wochen sind wir froh, dass Faustball endlich wieder stattfinden kann!
Empfehlungen für das Faustball-Mannschaftstraining
(Trainingsempfehlungen ab 15. Mai 2020 in Bezug auf die aktuelle Verordnung vom 13. Mai)
Allgemeines
- Es gilt die 207. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 13. Mai 2020, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird.
- Weitere hilfreiche Informationen findet Ihr auf der FAQ-Seite von Sport Austria sowie Empfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber. Zusätzlich gelten die erweiterten Betretungsregeln des jeweiligen Sportstättenbetreibers.
- Die Gesundheit der SpielerInnen hat immer Vorrang! Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr und unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben!
- Für das Nachwuchstraining ist von den Erziehungsberechtigten verpflichtend eine Einverständniserklärung einzuholen und vor der 1. Trainingseinheit beim zuständigen TrainerIn abzugeben.
- Der/Die TrainerIn hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und SportlerInnen, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen!
Trainingsorganisation
- Als wichtigste Grundregel gilt 2 Meter Abstand in Kleingruppen bis max. 10 Personen (inklusive der anwesenden TrainerIn / BetreuerIn, d.h. in der Regel 9 SportlerInnen + 1 TrainerIn) pro Faustball-Trainingsfeld (50x20m, 1.000 m2).
Auf großen Sportplätzen können unter Berücksichtigung der empfohlenen Abstände mehrere Kleingruppen trainieren.
- Bei Nachwuchstrainings ist gegebenenfalls über eine kleinere Personenanzahl nachzudenken.
- Die Zusammensetzung der Kleingruppen sollten gleichbleiben (dieselben SportlerInnen trainieren miteinander).
- Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen).
- Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und -Orte der jeweiligen Gruppen.
- Die SportlerInnen / Trainingsgruppen sind immer von einem/r TrainerIn zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) – Aufsichtspflicht!
- Die SportlerInnen sind vor jedem Training über die einzuhaltenden Regeln / Vorschriften zu informieren.
An und Abreise
- Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!
- Auf Fahrgemeinschaften ist prinzipiell zu verzichten außer Personen, die in einem Haushalt leben. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben, gilt 1 Meter Mindestabstand und das Tragen einer Maske. Öffentliche Verkehrsmittel sind zu bevorzugen.
- Eltern / Begleitpersonen bringen die Kinder / Jugendlichen zum Trainingsort und holen sie nach Trainingsende wieder ab – keine Anwesenheit während des Trainings auf der Sportstätte erlaubt!
- Bei Kantinen gelten die aktuellen Regeln der Gastronomie.
- Um Ansammlungen vor der Sportanlage zu vermeiden, ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
- Die Desinfektion der Hände nach der Anreise sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause ist ratsam.
Vor dem Training
- Alle SportlerInnen kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort. Es ist nur Training mit Langarmtrikots erlaubt!
- Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
- Die SportlerInnen bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein eigenes Handtuch zum Training mit.
- Der/Die TrainerIn kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der SpielerInnen und somit die Zusammensetzung der Kleingruppe, um im Erkrankungsfall eine "Nachverfolgung" von betroffenen Personen zu ermöglichen.
Trainingsdurchführung
- Organisierte Vereinstrainings im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum müssen immer so durchgeführt werden, dass der Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet werden kann.
- Auch der/die TrainerIn hält beim Anleiten / Korrigieren von Übungen den Mindestabstand von 2 Metern zum/r SportlerIn ein.
- Jede/r SportlerIn benutzt seine eigene Trinkflasche und gegebenenfalls eigene Trainingsgeräte (z.B. Theraband).
Was ist erlaubt?
- Passen / Werfen / Schlagen
- Fangen / Annehmen
- Sportartspezifische Abwehraktionen
- Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jede/r SportlerIn den eigenen Ball mit oder die Bälle werden immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften).
- Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.
Was ist im Training NICHT erlaubt?
- Hallentraining (Sporthallen bleiben vorerst geschlossen)
- Körperkontakt
- Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand
- Anwesenheit von anderen Personen als SportlerInnen, TrainerInnen und ev.
(sport-) medizinische BetreuerInnen.
- SportlerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fern zu bleiben! (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern!)
- SportlerInnen, in deren Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftritt, haben dies unverzüglich dem/der TrainerIn und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen.
Nach dem Training
- Es erfolgt KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
- Der Trainingsplatz muss zügig verlassen werden.
- Der/Die SportlerIn nimmt seine/ihre Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit.
- Umziehen / Duschen erfolgt zuhause (keine Nutzung von Waschräumen/Gardaroben!)
- Für die WC-Benutzung gilt die Regelung 20 m2 pro Person oder das Tragen einer Maske und 1 Meter Mindestabstand.
- Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion.
Alle Beteiligten sind aufgefordert, mit der nötigen Eigenverantwortung zu agieren!
Faustball Austria als Fachverband kann nur den notwendigen Rahmen vorgeben.
Jede/r SpielerIn ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.
Wir wünschen einen erfolgreichen und gesunden Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb und ersuchen Euch, folgenden Ratschlag zu beherzigen:
"Den Hausverstand zu benutzen hilft immer".
Nach diesem aktuellen "Re-Start" hoffen wir, bald gemeinsam weitere Schritte in Richtung "Faustball-Normalität" setzen können!
DANKE für eure Unterstützung bei der Umsetzung der Empfehlungen!
14.05.2020
18:59
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