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Covid-19-UpdateCovid-19-Update Zusammenfassung (detailliertere Infos findet Ihr hier)3G für Sportstätten/Zusammenkünfte (ausgenommen Wien) Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G. Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert In allen Sportstätten besteht FFP2-Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung selbst (Trainer:innen müssen Maske tragen, außer bei aktiver Sportausübung). Für nicht-öffentliche Sportstätten ist seitens des Betreibers ein Präventionskonzept, ein:e COVID-19-Beauftragte:r und die durchgängige Kontrolle des 3G-Nachweises notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Nachweis nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden. Contact Tracing ist indoor notwendig. Ab 51 Personen sind Zusammenkünfte (Trainings, Wettkämpfe, ...) bei der Bezirksgesundheitsbehörde anzeigepflichtig, ab 251 Personen genehmigungspflichtig. Bei Veranstaltungen ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (z.B. Stehplätze) ab 51 Teilnehmer:innen ist das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken untersagt. NPO-Fonds - Einreichungen für Q4/21 möglichDer für gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Sportvereine) geschaffene NPO-Fonds unterstützt weiterhin Organisationen, die mit COVID-19-bedingten Einbußen zu kämpfen haben. Der Fonds wurde bis inkl. 1. Quartal 2022 verlängert. Die Antragstellung für das 4. Quartal 2021 ist noch bis 30.4.2022 möglich. 25.02.2022 11:15 |