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Corona-Update: Trainingsbetrieb im Nachwuchs kann starten!
Faustballtraining mit Kindern & Jugendlichen Outdoor möglich!
Nach der Ankündigung der Regierung über Lockerungen im Sportbereich dürfen wir Euch über die ab heute, 15.03., geltenden Voraussetzungen für die Durchführung von Faustballtrainings für Kinder und Jugendliche im Freien informieren.
Der Trainingsbetrieb für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr ist leider weiterhin nicht möglich (Ausnahme SportlerInnnen, die unter die Spitzensportregelung fallen).
Wir hoffen auch im Erwachsenenbereich auf baldige und dringend nötige Lockerungen durch die Regierung!
Das Wichtigste der 4. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 15.03.2021, zusammengefasst:
Sport mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen ist möglich:
- Wie? Mit 2 Metern Abstand (bzw. kontaktlos; d.h. ein sporadisches und kurzfristiges Unterschreiten des 2 Meter Abstandes, ist möglich. Trifft auch für Faustball zu)
- Wer? Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)
- Wie viele? Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen (auf Sportstätten müssen 20 qm pro Person zur Verfügung stehen)
- Tests: alle Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen (Alle sieben Tage muss ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegen). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
- Es besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen
- An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte (Trainings) gleichzeitig stattfinden, sofern durch organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen wird.
Spitzensport:
- Die Ausnahme-Regelungen für den Spitzensport (Training und Wettkampf) bleiben unverändert.
- Für Spitzensportler/innen ist weiterhin auch das Hallentraining möglich, unter den selben Auflagen wie bisher.
Allgemeine Änderungen per 15. März 2021:
- Klarstellung, dass jede Sportart mit 2 m Mindestabstand möglich ist (also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten).
- Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt (z.B. Tennis-Doppel, auch Faustball).
- Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden (Vorlage der Sport Austria dazu).
- Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind outdoor und indoor möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.
- Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.
Für Rückfragen steht Euch das Verbandsbüro (office@oefbb.at, 0650 4231981) und die Covid-Beauftragten von Faustball Austria
Martin Weiß, leistungszentrum@oefbb.at, 0650 2511523
Michael Reisenberger, koordinator@oefbb.at, 0650 4231984
Hannes Dinböck, hannes.dinboeck@oefbb.at, 0664 2566440
gerne zur Verfügung!
Wir wünschen Euch einen sicheren und erfolgreichen Trainingsstart, wenn auch derzeit noch unter eingeschränkten Bedingungen!
Und hoffen, von der Bundesregierung bald auch Lockerungsschritte und erste Möglichkeiten für den Erwachsenenbereich zu bekommen!
Euer Team von Faustball Austria
15.03.2021
12:20
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