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Corona-Update: Wichtige Informationen für die kommende Hallensaison

Corona-Update: Wichtige Informationen für die kommende Hallensaison

Mit der aktuellen Verordnung hat das Gesundheitsministerium die Corona-Maßnahmen verschärft, welche auch Auswirkungen für den Faustballsport haben.

Mit dieser Vereinsinfo erläutern wir die wesentlichen Rahmenbedingungen für die kommende Hallensaison!

Liebe VereinsvertreterInnen, Landesverbände und FunktionärInnen!

Wie ihr aus der öffentlichen Diskussion rund um das Corona-Virus sicher bereits vernommen habt, sind von Seiten des Gesundheitsministers aufgrund der aktuellen Entwicklungen wieder neue einschränkende Maßnahmen per Verordnung verfügt worden, die einmal mehr auch Auswirkungen auf den Sport haben. Im Vorfeld zu dieser novellierten Verordnung hat es in der vergangenen Woche mehrere intensive Gesprächsrunden zwischen den Sportverbänden, Sport Austria, dem Sportministerium und dem Gesundheitsministerium gegeben, an denen seitens Faustball Austria Generalsekretär Hannes Dinböck teilgenommen hat.

Das Ergebnis dieser Diskussionen und die letztlich am vergangenen Wochenende getroffenen Auslegungen dürfen wir Euch überblicksmäßig – zumindest was den Faustballsport angeht - zur Kenntnis bringen.

Die aktuelle Lockerungsverordnung ist dem nachstehenden Bundesgesetzblatt zu entnehmen:
BGBl. II Nr. 407/2020 (Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung - 11. COVID-19-LV-Novelle). Für den Sport und die Durchführung von Veranstaltungen sind insbesondere die §§ 8 und 10 maßgeblich.
 

Was bedeutet das konkret für die Faustballvereine, speziell mit Blick auf die kommende Hallensaison:

1.

Die ab 21.9.2020 gültige Lockerungsverordnung bedeutet für den Sport, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) nur mehr mit maximal 10 Personen durchgeführt werden dürfen. Das betrifft das Training ebenso wie die Wettkämpfe, wobei für Trainingseinheiten ein Kompromiss dahingehend erreicht werden konnte, wonach in einer Sportstätte auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren dürfen, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann (zB durch Zwischenwände, Vorhänge u.ä.).

Ausgenommen von dieser maximalen Anzahl sind jedenfalls jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind; im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen. Sinngemäß gilt das im Rahmen von Meisterschaften aus Sicht von Faustball Austria auch für das Schiedsgericht. Als weitere Ausnahme bei Mannschaftssportarten, wie bespielweise Fußball oder Basketball (sind in den Auslegungen expressis verbis erwähnt, gilt damit nach ho. Einschätzung auch für Faustball), ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen ebenso nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.

Nach Aussagen des Gesundheitsministeriums und in Absprache mit Sport Austria sind für den Faustballsport folgende Auslegungen zulässig:

Für die Durchführung einer Veranstaltung in Form eines Meisterschaftsspiels sind 2 Mannschaften notwendig; gemäß dem Faustballregelwerk besteht eine Faustballmannschaft aus bis zu 10 SpielerInnen. Des Weiteren sind Betreuer (pro Team 2 TrainerInnen oder BetreuerInnen), ein Schiedsgericht (4 Personen) sowie ein Hallenwart bzw. ein Ordner (zwecks Kontrolle der höchstzulässigen Anzahl an Personen) erforderlich, womit bei einem Meisterschaftsspiel bis zu 30 Personen die Halle betreten dürften.

Eine dritte Mannschaft – wie bei Meisterschaftsspielen in der Halle zumindest üblich – würde bei dieser Auslegung demnach nicht mehr für die Durchführung einer Veranstaltung notwendig sein und daher nicht mehr als Ausnahmetatbestand für eine Überschreitung der HöchstteilnehmerInnenzahl gelten (siehe auch Punkt III.).

Ob und inwieweit noch die in der Verordnung erwähnten 10 Personen als Zuschauer getrennt von den Teams die Halle betreten dürfen, ist derzeit rechtlich noch ein wenig umstritten; nach Ansicht von Sport Austria wird das nur dann möglich sein, wenn diese 10 Zuschauer auf ihnen ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen Platz nehmen und völlig getrennt von den Teams auf einer für die Teams gesperrten Tribüne sitzen können. Eine Durchmischung/Kontakt zu den SpielerInnen muss in jedem Fall verhindert werden.

Veranstaltungen, die in Hallen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen durchgeführt werden können, sind mit einer Höchstzahl von bis zu 1500 Personen in geschlossenen Räumen möglich.

Dazu sieht die neue Verordnung jedoch vor, dass jegliche Veranstaltung mit mehr als 250 Personen behördlich genehmigt werden muss und ein/e COVID-19-Beauftragte/r für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen (und über 100 Personen im Freien) verpflichtend ist. Die Entscheidungsfrist für diese Bewilligung durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde beträgt vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.

Beim Betreten einer Halle bzw. während einer Veranstaltung ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze haben Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Mindestabstand von einem Meter einzuhalten sowie durchgehend ein Mund-/Nasenschutz zu tragen (gilt nicht bei der Sportausübung selbst). Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gilt der zuvor erwähnte Mindestabstand ebenso, jedoch können Besucher, während sie sich auf den zugewiesenen Sitzplätzen aufhalten, den Mund-/Nasenschutz abnehmen.

  

2.

Die vom Gesundheitsminister in §8 Abs 3 der Covid-19-LV getroffene Formulierung: "Bei der Ausübung von Mannschaftssport oder Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, ..." ist nach nunmehriger Klarstellung des Gesundheitsministeriums so auszulegen, dass sich der Nebensatz bzgl. Körperkontakt nicht auf die Mannschaftssportarten bezieht.

Dies bedeutet, dass die bisherige Auslegung von Faustball Austria nicht mehr aufrecht erhalten werden kann und damit hinkünftig im Spitzensportbereich von einem verantwortlichen Arzt ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und dessen Einhaltung laufend zu kontrollieren ist.

Weiters ist vor erstmaliger Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes durch molekularbiologische Testung nachzuweisen, dass die SportlerInnen SARS-CoV-2 negativ sind. Bei Bekanntwerden einer SARS-CoV-2-Infektion bei einem/r SportlerIn, BetreuerIn oder TrainerIn sind in den folgenden zehn Tagen nach Bekanntwerden der Infektion vor jedem Wettkampf alle SportlerInnen, alle BetreuerInnen und TrainerInnen einer molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 zu unterziehen.

Konkret bedeutet dies folgendes:

In Absprache und in Anlehnung an andere Mannschafts-Ballsportarten, wie bsphft. Volleyball, Handball oder Basketball, wird auch Faustball Austria die Spitzensportregelung nur für die beiden 1. Bundesligen (Frauen; Männer) und alle Nationalteams anwenden; dies bedeutet, dass ab der Hallensaison 2020/2021 die Vereine der 1. Bundesliga ihre SpielerInnen zumindest vor dem Trainingsstart in der Halle sowie ein weiteres Mal vor der ersten Meisterschaftsrunde einem molekularbiologischen Test unterziehen bzw. den Nachweis einer negativen Testung der SpielerInnen erbringen müssen.

NationalteamspielerInnen werden vor jeder Teamzusammenkunft getestet.

Ab der 2. Bundesliga abwärts (einschließlich Altersklassen und Nachwuchs) sind keine Testungen verpflichtend notwendig.

WICHTIG: beim Training darf es zu keiner Durchmischung der Mannschaften der 1. Bundesliga mit anderen Mannschaften des Vereins kommen (Spitzensport versus Breitensport).

Der genaue Zeitpunkt einer Testung ist zwar gesetzlich nicht festgelegt, aus Gesprächen mit anderen Sportverbänden wurde in Erfahrung gebracht, dass diese Tests ca 48-72 Stunden vor dem ersten Training bzw. dem ersten Meisterschaftsspiel vorgenommen werden und deren Ergebnisse jedenfalls vor Beginn des Trainings oder Meisterschaftsspiel vorliegen müssen.

Nach unseren Informationen gibt es mittlerweile für Vereine Pooltest-Angebote zu einem Preis von ca. € 17,- bis € 25,- pro Person. In Anlehnung an die anderen Sportverbände sind diese Kosten von den Vereinen der 1. Bundesliga selbst zu tragen. Es soll jedoch für die Vereine die Möglichkeit geschaffen werden, diese zusätzlichen Ausgaben als Zuschuss beim NPO-Unterstützungsfonds einzureichen (Diese Möglichkeit wird derzeit mit der Regierung verhandelt). Die Antragsfrist endet mit 31.12.2020.

Nähere Informationen dazu: -> NPO-Unterstützungsfonds: https://npo-fonds.at

Im Falle von Nationalteam-Zusammenkünften wird der ÖFBB die Testungen organisieren und die dafür anfallenden Kosten übernehmen. Schiedsrichter brauchen keine Testungen; ansonsten gelten für Schiedsrichter ebenfalls die Einhaltung des Mindestabstandes, die Vermeidung jeglichen Körperkontaktes zu den SpielerInnen und beim Betreten/Verlassen des Veranstaltungsortes (Halle) das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes; beim Spiel selbst kann der Mund-/Nasenschutz abgelegt werden.

Bezüglich des erforderlichen Covid 19-Präventionskonzepts wird Faustball Austria in den nächsten Tagen ein an die Bedürfnisse von Faustball Austria adaptiertes Konzept erstellen. In diesem Präventionskonzept werden folgende Punkte lt. Verordnung aufgenommen bzw. enthalten sein:

  1. Schulung von Sportlern und Betreuern in Hygiene, Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand,
  2. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern außerhalb der Trainings- und Wettkampfzeiten,
  3. Gesundheitschecks vor jeder Trainingseinheit und jedem Wettkampf,
  4. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,
  5. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,
  6. Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen,
  7. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten von COVID-19-Symptomen,
  8. Bei Auswärtswettkämpfen Information der dort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, dass ein Erkrankungsfall an COVID-19 bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer aufgetreten ist.

Dazu erfolgen zum gegebenen Zeitpunkt weitere Informationen.

 

3.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Planungen für die Bundesliga-Hallensaison derzeit wie gehabt intensiv weiterlaufen, natürlich mit der Einschränkung, dass allfällige weitere (verschärfte) gesetzliche Vorgaben, die derzeit noch nicht abgeschätzt werden können, einzuhalten sind. Einzige Änderung, die wir in Bezug auf die Bundesliga vornehmen werden müssen, ist, dass wir die derzeitigen Runden mit 3 Mannschaften und drei Teams formal in drei Einzelspiele (= drei Einzelveranstaltungen) ändern müssen, um die nunmehrigen Vorgaben erfüllen zu können. Hier könnte bsphft ein Spielbeginn mit 16°° (Spiel 1), 17°° (Spiel 2) und 18°° (Spiel 3) festgelegt werden; es soll vermieden werden, dass es zu einer Durchmischung der drei Teams kommen kann. Wie wir die derzeitige Problematik des dritten spielfreien Teams lösen, das nach den jetzigen Vorgaben eigentlich die Halle verlassen müsste, werden wir einerseits intern versuchen zu lösen (event. Möglichkeit eines abgetrennten markierten Sitzbereichs = zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze), andererseits werden wir hier mit dem Sportministerium bzw. Gesundheitsministerium bzgl. einer Lösung verhandeln.

Hinsichtlich des geplanten Nachtrags der ÖM Nachwuchs Halle Mitte November werden wir die neue rechtlich Situation am 30.9.2020 im Rahmen einer Vorstandssitzung diskutieren und bewerten, ob wir einen solchen Bewerb eventuell als Einzelspiele (=Einzelveranstaltungen) durchführen können.

Ebenso werden wir die möglichen Auswirkungen, wenn in einem Bezirk die Ampelschaltung auf ROT erfolgt und Spiele behördlich in diesem Bezirk untersagt werden, am 30.9. mit einem Vertreter der Bundesliga-Kommission diskutieren.

 

4.

Die Handlungsempfehlungen werden aktuell für die Halle entsprechend angepasst und gemeinsam mit dem Präventionskonzept und weiteren Informationen zeitgerecht den Vereinen zur Verfügung gestellt.

Für etwaige Rückfragen stehen Euch seitens Faustball Austria Generalsekretär Hannes Dinböck, hannes.dinboeck@oefbb.at, Mobil 0664 2566440 und Präsident Gerhard Zeller, gerhard.zeller@oefbb.at, zur Verfügung.

Die weiteren Unterlagen und Informationen (Handlungsempfehlungen, Präventionskonzept Spitzensport, Präventionskonzept Sport, Präventionskonzept Veranstaltungen) werden sukzessive in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Über die laufenden Gespräche mit dem Sport- und dem Gesundheitsministerium werden wir weiter informieren.

 

Mit sportlichen Grüßen!

Faustball Austria - Österreichischer Faustballbund

23.09.2020 12:34

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