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Faustball Austria Terminkalender

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Corona-Update 28. Mai: Vollwertiges Faustballtraining möglich!

Corona-Update 28. Mai: Vollwertiges Faustballtraining möglich!

Mit der jüngsten Verordnung durch die Bundesregierung gibt es für den Sport wieder einige Lockerungen!

Nach intensiver Abstimmung mit allen sportrelevanten Stellen und Minsterien sind wir glücklich, dass wir für Faustball einen vollständigen Trainingsbetrieb erreichen konnten, der auch schon Trainingsspiele ermöglicht!
Weiters wird auch der Indoor-Sportbetrieb wieder geöffnet.

Durch die erfolgten Lockerungen steht nach aktueller Einschätzung auch dem Start der Bundesligen am 15. August nichts im Wege.
Zum BL-Start (Spielplan, Termine, Nenngeld, Final3) wird die Bundesliga-Kommission kommende Woche per BL-Rundschreiben informieren.

Wir ersuchen euch und eure SportlerInnen, im Sinne von uns allen und unserer Gesundheit, Euren Beitrag zu leisten und die Empfehlungen und Vorgaben vollständig und verantwortungsvoll zu beachten und einzuhalten.
Wir haben mit viel Aufwand bereits viel erreicht, um unseren Faustballsport wieder weitestgehend ausüben zu können!
Diese Freiheiten, die wir nach und nach eingeräumt bekommen, und das "Zurück auf den Faustballplatz" sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Gemeinsam gegen Corona. Schau auf Dich, schau auf mich!

 

Empfehlungen Faustball Austria zur Covid-19 Prävention
Durchführung von Faustballtrainings und Trainingsspielen

Stand 28.05.2020

Download Empfehlungen Faustball Austria (ab 29. Mai 2020) als PDF

Mit 29. Mai tritt die nächste Lockerungsverordnung der Covid-19 Präventionsmaßnahmen in Kraft. Daraus ergeben sich neue Vorgaben im Hinblick auf die Trainingsgestaltung, die wir unten zusammenfassen bzw. durch weitere Verhaltensempfehlungen im Sinne der verantwortungsvollen Covid-19 Prävention ergänzen (Wichtige Änderungen in roter Schrift).
Wir hoffen, dass in den nächsten Wochen weitere Schritte in Richtung eines vollumfänglichen Trainings- und Spielbetriebes folgen werden. Dementsprechend werden auch die Handlungsempfehlungen des ÖFBB laufend überprüft und aktualisiert.

Allgemeines / Gesetzliches

  • Wir FaustballerInnen übernehmen Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung, indem wir die Regelungen und Empfehlungen, die im Einklang mit der jeweils geltenden Rechtslage erstellt wurden, diszipliniert und verantwortungsvoll einhalten. Wir nehmen unsere Vorbildwirkung in der Gesellschaft wahr und distanzieren uns von jeglicher Missachtung der Verordnungen und Handlungsempfehlungen, sowohl einzeln wie auch in der Gruppe!
    Damit gehen wir gemeinsam den Weg gegen Corona und zurück zur Sport-Normalität.

  • Es gelten die bis inkl. 28. Mai gültige 207. Verordnung und die ab 29. Mai gültige 231. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird.

  • Weitere wichtige Informationen findet Ihr auf der FAQ-Seite von Sport Austria sowie Empfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber. Zusätzlich gelten die erweiterten Betretungsregeln des jeweiligen Sportstättenbetreibers (z.B. Haus- und Nutzungsordnung) sowie die vorliegenden Empfehlungen des ÖFBB.

  • Die Gesundheit der SpielerInnen hat weiterhin oberste Priorität!
    Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr, mit Eigenverantwortung und unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben!

  • Jede/r SpielerIn ist sich den Risiken einer möglichen Übertragbarkeit des Virus bewusst. Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Tochter / ihres Sohnes zu entscheiden.

  • Wir empfehlen den Vereinen von allen SpielerInnen verpflichtend eine Einverständniserklärung, die von Sport Austria erarbeitet wurde, vollständig ausfüllen und unterschreiben zu lassen! Diese ist vor der 1. Trainingseinheit beim zuständigen TrainerIn abzugeben.

  • Der/Die TrainerIn hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und SportlerInnen, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen!

  • Ab 29. Mai können unter Einhaltung der geltenden Einschränkungen Trainings auch in Indoor-Sportstätten (Sporthalle, Kraftkammer, etc.) abgehalten werden.

Trainingsorganisation

  • Vereinstrainings müssen – unabhängig davon, ob sie im Freien oder Indoor abgehalten werden – derart organisiert werden, dass die wichtigste Grundregel 2 Meter Mindestabstand bei der Sportausübung bzw. 1 Meter Mindestabstand beim sonstigen Aufenthalt in der Sportstätte eingehalten wird!

  • Für Faustball kann dieser Abstand bei der Sportausübung KURZFRISTIG unterschritten werden, womit ein vollwertiges Training und Trainingsspiele möglich sind.

  • Kleingruppen:
    Rechtlich gesehen wurde die Verbindlichkeit zur Bildung von Kleingruppen aufgehoben. Wir empfehlen dennoch, das Training in Kleingruppen bis max. 10 Personen (inklusive der anwesenden TrainerIn / BetreuerIn, d.h. in der Regel 9 SportlerInnen + 1 TrainerIn) pro Faustball-Spielfeld (50x20m, 1.000 m2) vorerst beizubehalten, um zu vermeiden, dass im Fall eines/einer Covid-infizierten Spielerin/Spielers oder Betreuerin/Betreuers die gesamte Mannschaft oder Verein in Quarantäne muss!
    Auf großen Sportplätzen oder Hallenflächen können unter Berücksichtigung der empfohlenen Abstände mehrere Kleingruppen trainieren.

  • Bei Nachwuchstrainings ist gegebenenfalls über eine kleinere Personenanzahl nachzudenken.

  • Die Zusammensetzung der Kleingruppen sollten gleichbleiben (dieselben SportlerInnen trainieren miteinander).

  • Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen).

  • Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und -orte (bzw. Spielfelder) der jeweiligen Gruppen.

  • Die SportlerInnen / Trainingsgruppen sind immer von einem/r TrainerIn zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) – Aufsichtspflicht!

  • Die SportlerInnen sind vor jedem Training über die einzuhaltenden Regeln / Vorschriften zu informieren.

Bei Indoor-Sportstätten sollten zudem folgende Punkte bedacht werden:

  • Es ist grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der nur für zwei Tätigkeiten abgenommen werden darf:
    o zur Sportausübung
    o zum Duschen

  • Die Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumlichkeiten sollte außerhalb der Trainingszeiten so kurz wie möglich gehalten werden.

  • Die Türen (z.B. Zugang zum Spielfeld) sollten nach Möglichkeit offengehalten
    werden, um Kontakt mit Türgriffen weitestgehend zu vermeiden.

  • Wenn baulich möglich, sollte für eine gute und regelmäßige Belüftung gesorgt werden.

  • Besprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien organisiert werden (anstatt in geschlossenen Räumlichkeiten). Sonst gilt es den Abstand von 2m einzuhalten.

  • Die Nutzung von Garderoben und Duschen in der Sportstätte / Halle ist mit 1 Meter Abstand möglich, es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der beim Duschen abgenommen werden kann. Wir empfehlen dennoch, die Nutzung von Garderoben und Duschen vorerst zu vermeiden.

  • Für die WC-Nutzung gilt die Einhaltung des 1 m Abstandes.

An und Abreise

  • Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!

  • Um Ansammlungen vor der Sportanlage bzw. im Eingangs- und Garderobenbereich zu vermeiden, ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.

  • Auf Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden. Falls dies unvermeidbar ist, gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Maske und es dürfen pro Sitzreihe einschließlich dem/der LenkerIn nur zwei Personen befördert werden. Ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  • Eltern / Begleitpersonen bringen die Kinder / Jugendlichen zum Trainingsort und holen sie nach Trainingsende wieder ab – wir empfehlen weiterhin keine Anwesenheit während des Trainings auf der Trainingsstätte bzw. in der Sporthalle!

  • Bei Kindertrainings sollte der/die TrainerIn die SpielerInnen nach Möglichkeit außerhalb der Halle bzw. im Foyer-Bereich in Empfang nehmen (kein Zugang für Eltern / Begleitpersonen zum Spielfeld oder in den Garderobentrakt).

  • Bei der Nutzung von Kantinen gelten die aktuellen Regeln der Gastronomie.

  • Die Desinfektion der Hände bzw. Händewaschen bei der Ankunft in der Sportstätte sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause ist ratsam.

Vor dem Training

  • Alle SportlerInnen kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort. Es ist nur Training mit Langarmtrikots erlaubt!

  • Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.

  • Die SportlerInnen bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein eigenes Handtuch zum Training mit.

  • Um das direkte Aufeinandertreffen von Gruppen zu vermeiden, hat die nächstfolgende Trainingsgruppe entweder im Foyer oder im Zuseher-Bereich abzuwarten, bis die voran gegangene Gruppe ihr Training beendet und das Spielfeld / den Trainingsbereich verlassen hat.

  • Der/Die TrainerIn kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der SpielerInnen und somit die Zusammensetzung der Kleingruppe, um im Erkrankungsfall eine "Nachverfolgung" von betroffenen Personen zu ermöglichen.

Was ist erlaubt?

  • Sportartspezifisches Faustballtraining

  • Trainingsspiele (unter Einhaltung der allgemeinen Regelungen und Empfehlungen auch zwischen zwei Vereinsteams)

  • Aktivitäten sowohl im Freien als auch in Indoor-Sportstätten, wie z.B. Sporthallen oder Kraftkammern.

  • Einhaltung des Mindestabstandes: 2 Meter während des Trainings. Ein kurzfristiges Unterschreiten des Mindestabstandes im Faustball-Trainingsbetrieb ist möglich.

  • Ausserhalb der Sportausübung gilt ein Mindestabstand von 1 Meter.

  • Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jede/r SportlerIn den eigenen Ball mit oder die Bälle werden immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften).

  • Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.


Was ist NICHT erlaubt?

  • Durchführung von Turnieren (siehe auch: Veranstaltungen)

  • Körperkontakt

  • Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand

  • Anwesenheit von anderen Personen als SportlerInnen, TrainerInnen und ev. (sport-) medizinische BetreuerInnen.

  • Keine Übungen (insbesondere im Kraft-Training), bei denen eine Sicherung durch den/die TrainerIn eine/n andere/n SpielerIn erforderlich ist (z.B. Bankdrücken)

  • SportlerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fern zu bleiben! (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern!)

  • SportlerInnen, in deren Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftritt, haben dies unverzüglich dem/der TrainerIn und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen (zu Hause bleiben, Kontakte zu anderen Personen minimieren, das Gesundheitstelefon unter 1450 anrufen und die Ratschläge genau befolgen).

Nach dem Training

  • KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.

  • Der Trainingsplatz /-Raum bzw. das Spielfeld muss zügig verlassen werden.

  • Der/Die SportlerIn nimmt seine/ihre Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit. Diese werden zu Hause versorgt/gewaschen.

  • Wir empfehlen, dass das Umziehen / Duschen zuhause erfolgt (siehe auch: Trainingsorganisation Indoor).

  • Für die WC-Benutzung gilt Regelung 1 Meter Mindestabstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

  • Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion.


Wettkämpfe, Turniere, Sportveranstaltungen

  • Für Faustball haben wir die Freigabe erreicht, bei lediglich kurzfristigem Unterschreiten des vorgeschriebenenen Mindestabstandes von 2 Metern, vollwertige Trainings und (Trainings)Spiele durchführen zu können.

  • Bei Wettkämpfen und Turnieren im Rahmen einer Sportveranstaltung kann dieses kurzfristige Unterschreiten des Abstandes in der Praxis nicht gewährleistet werden.
    Wir raten daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Durchführung von Turnieren und Sportveranstaltungen ab!

Weiters findet Ihr bei den FAQ von Sport Austria die Informationen und Rahmenbedingungen, die zum aktuellen Zeitpunkt für allgemeine Sportveranstaltungen gelten und von Sport Austria in Abstimmung mit dem Sportministerium veröffentlicht wurden:
Sind Wettkämpfe/Veranstaltungen erlaubt?
Sind ZuseherInnen bei Veranstaltungen erlaubt?


Alle Beteiligten sind aufgefordert, mit der nötigen Eigenverantwortung zu agieren!

Faustball Austria als Fachverband kann nur den notwendigen Rahmen vorgeben.
Jede/r SpielerIn ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

DANKE für eure verantwortungsvolle Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung der Empfehlungen!

28.05.2020 18:45

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