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Corona-Update 10. August: Handlungsempfehlungen für die Feld-Meisterschaften

Corona-Update 10. August: Handlungsempfehlungen für die Feld-Meisterschaften

Mit den aktuellen Faustball Austria Handlungsempfehlungen (gültig ab 10. August 2020) informieren wir die Vereine, welche Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind, um das Covid19-Risiko so gering wie möglich zu halten und sichere Meisterschaftsrunden abhalten zu können.

Wir freuen uns, dass die Feld-Meisterschaften 2020 nun endlich starten können & wünschen Euch viel Erfolg!

 

Wir ersuchen euch und eure SportlerInnen, im Sinne unser aller Gesundheit, mit Hausverstand und Eigenveranstwortung die Empfehlungen und Vorgaben einzuhalten.

Die Möglichkeit, endlich wieder Meisterschaften durchzuführen, wollen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!

 
Euer Team von Faustball Austria (ÖFBB)

Gemeinsam gegen Corona. Schau auf Dich, schau auf mich!
 

Empfehlungen Faustball Austria zur Covid-19 Prävention 
Update Faustballtrainings, Trainingsspiele, Turniere, Meisterschaften

Stand 10.08.2020

Download PDF Handlungsempfehlungen Faustball Austria (ab 10. August 2020)


INHALTSVERZEICHNIS

  1. ALLGEMEINES / GESETZLICHES
  2. TRAININGS- UND SPIELORGANISATION
  3. AN- UND ABREISE
  4. VOR DEM TRAINING / SPIEL
  5. WAS IST ERLAUBT?
  6. NACH DEM TRAINING / SPIEL
  7. WETTKÄMPFE, TURNIERE, MEISTERSCHAFTEN, SPORTVERANSTALTUNGEN
  8. MEISTERSCHAFT / ABWICKLUNG EINES FAUSTBALLSPIELS
  9. REGELUNGEN ZUM VERHALTEN BEIM AUFTRETEN VON COVID-19-SYMPTOMEN
  10. NOTFALL-KONTAKTE
  11. WICHTIGE LINKS
  12. INFORMATIONSPLAKATE UND LINKS
  13. SCHLUSSWORT

Mit 3. Juli ist die Novellierung der letztaktuellen Lockerungsverordnung der Covid-19 Präventionsmaßnahmen in Kraft getreten. Daraus abgeleitet haben sich Vorgaben im Hinblick auf die Trainingsgestaltung, Turniere und Spielbetrieb ergeben, die wir unten aktuell zusammenfassen und durch weitere Handlungs- und Verhaltensempfehlungen im Sinne der verantwortungsvollen Covid-19 Prävention ergänzen. Für die beginnenden Meisterschaften sind diese von besonderer Wichtigkeit!

1.   ALLGEMEINES / GESETZLICHES

  • Wir FaustballerInnen, FunktionärInnen, TrainerInnen und Vereine übernehmen Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitglieder, indem wir die Regelungen und Empfehlungen, die im Einklang mit der jeweils geltenden Rechtslage erstellt wurden, weiterhin und mit besonderem Fokus hinsichtlich der Durchführung der Meisterschaften vollständig, diszipliniert und mit Verantwortungsbewusstsein einhalten.
    Jede/r von uns ist sich seiner/ihrer Vorbildwirkung und Verantwortung im Klaren!
    Jegliche Missachtung hat bei uns keinen Platz!
    Den Weg zurück zur Sportnormalität gehen wir mit Eigenverantwortung, Hausverstand und der notwendigen Vorsicht, um diesen nicht unnötig zu gefährden!
     
  • Es gilt die ab 1. Juli gültige Covid-19-Lockerungsverordnung (inkl. der Novellierung v. 3. Juli) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Durch die Regierung können jederzeit neue Verordnungen oder Novellierungen erlassen werden!
     
  • Weiterführende wichtige & aktuelle Informationen findet Ihr auf der FAQ-Seite von Sport Austria sowie Empfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber. Zusätzlich gelten die Betretungsregeln des jeweiligen Sportstättenbetreibers (z.B. Haus- und Nutzungsordnung) sowie die vorliegenden Empfehlungen von Faustball Austria.
     
  • Die Gesundheit der SpielerInnen hat oberste Priorität! Die Teilnahme am Training und an Meisterschaften erfolgt auf eigene Gefahr, mit Eigenverantwortung und unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen, Hygienemaßnahmen und behördlichen Vorgaben!
     
  • Jede/r SpielerIn ist sich den Risiken einer möglichen Übertragbarkeit des Virus bewusst. Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Tochter / ihres Sohnes zu entscheiden.
     
  • Von allen SpielerInnen ist verpflichtend eine Einverständniserklärung einzuholen!
    Das Formular findet Ihr HIER
     
  • Der/Die TrainerIn überwacht die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings oder Meisterschaftsspieles und hat SportlerInnen, die sich nicht konform verhalten, vom Trainings-/Spielbetrieb auszuschließen! Im Spielbetrieb wird der/die TrainerIn vom Schiedsrichter bei der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen unterstützt.
     
  • SportlerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fern zu bleiben!
    (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern!)
     

2.   TRAININGS- UND SPIELORGANISATION

  • Vereinstrainings und Meisterschaftsspiele sind so zu organisieren, dass mind. 1 Meter Abstand beim gesamten Aufenthalt in der Sportstätte jedenfalls eingehalten werden (ab Betreten bis zum Verlassen der Sportstätte).
    Nur bei der Sportausübung darf dieser Abstand unterschritten werden.
     
  • Gruppengröße:
    Wir empfehlen, überschaubare Trainingsgruppen zu bilden, um im Fall eines/einer Covid-infizierten Spielerin/Spielers oder Betreuerin/Betreuers den Kreis der betroffenen Kontaktpersonen (z.B. etwaige Quarantäne) in der Sektion oder im Verein möglichst klein zu halten!
    Auf großen Sportplätzen (oder Hallenflächen) wird das Training mehrerer Kleingruppen angeraten.
  • Eine gleichbleibende Zusammensetzung der Gruppen/Teams wird empfohlen (dieselben SportlerInnen trainieren miteinander).
     
  • Unterschiedliche Trainingsgruppen und Teams sollten einander möglichst wenig begegnen bzw. zu jeder Zeit den 1-Meter-Mindestabstand einhalten können.
     
  • Der Verein bzw. die Trainingsverantwortlichen erstellen einen entsprechenden Plan und Dokumentation der Trainingszeiten und -orte.
     
  • Die SportlerInnen / Trainingsgruppen sind von einem/r TrainerIn zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) – Aufsichtspflicht!
     
  • Die SportlerInnen sind vor dem Training und besonders vor jedem (Meisterschafts)Spiel mit den einzuhaltenden Regeln / Vorschriften vertraut zu machen.
    WICHTIG: Appell an Hausverstand und Eigenverantwortung!
     

Bei Indoor-Sportstätten (auch Garderoben, Sanitärräume, gastronomisch genutzte Räumlichkeiten) sollten zudem folgende Punkte bedacht werden:

  • Die Einhaltung des 1 Meter Mindestabstandes gilt für die gesamte Aufenthaltsdauer in der Sportstätte, also vor, während und nach den Trainingseinheiten. Nur bei der Sportausübung gilt dieser Abstand nicht!
     
  • Die Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumlichkeiten sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
     
  • Die Türen (z.B. Zugänge zum Spielfeld, Toiletten) sollten nach Möglichkeit offengehalten werden, um Kontakt mit Türgriffen weitestgehend zu vermeiden.
     
  • Wenn baulich möglich, sollte für eine gute und regelmäßige Belüftung gesorgt werden.
     
  • Besprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien stattfinden.
     
  • Auch für die WC-Nutzung gilt die Einhaltung des 1 m Abstandes!
     

3.   AN- UND ABREISE

  • Um Ansammlungen vor der Sportanlage bzw. im Eingangs- und Garderobenbereich zu vermeiden, ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
     
  • Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften für die Anreise zur Sportstätte dürfen nicht mehr als zwei Personen pro Sitzreihe (einschließlich Lenker) befördert werden, sofern sie  nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben!
     
  • Bei der Nutzung von Kantinen gelten die aktuellen Regeln der Gastronomie!
     
  • Zur gründlichen Desinfektion der Hände bzw. Händewaschen bei der Ankunft in der Sportstätte sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause wird geraten!

    Diese Hygiene-Grundregeln sind ein einfacher, aber besonders effektiver Schutz!
     

4.   VOR DEM TRAINING / SPIEL

  • Die SportlerInnen (jedenfalls das Heimteam) kommen wenn möglich bereits umgezogen in Trainings-/Spielkleidung zur Sportstätte.
     
  • Die Garderoben sind klar zu beschriften (um die Aufenthaltszeiten der Teams / Schiedsrichter in den Garderobengängen kurz zu halten) und – im Besonderen, wenn am selben Tag od. Wochenende am Spielort zeitlich gestaffelt mehrere Meisterschaftsspiele durchgeführt werden – regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
     
  • KEINE Begrüßung per Handschlag – auch bei der Begrüßung ist der Mindestabstand einzuhalten!
     
  • Das direkte Aufeinandertreffen von Gruppen/Teams sollte so weit möglich vermieden werden.
     
  • Der/Die TrainerIn bzw. SpielleiterIn kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der SpielerInnen und somit die Zusammensetzung der Trainingsgruppe bzw. des Teams, um im Erkrankungsfall eine schnelle und effektive "Nachverfolgung" von möglichen betroffenen Personen gewährleisten zu können.
    Bei Meisterschaftsspielen geschieht dies durch die vollständig ausgefüllten Spielberichte, welche nach dem Spiel 2 Wochen lang im Verein aufzubewahren sind.

5.   WAS IST ERLAUBT?

  • Sportartspezifisches Faustballtraining
     
  • Trainingsspiele, Turniere & Meisterschaftsspiele mit einer maximalen TeilnehmerInnenzahl von 200 Personen.
     
  • Alle Aktivitäten im Freien wie auch Indoor (wie z.B. Sporthallen oder Kraftkammern).
     
  • Unterschreiten des Mindestabstandes in der Faustball-Sportausübung (Trainings-, Spiel- und Meisterschaftsbetrieb). Ausserhalb der Sportausübung ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten!
     

    6.    NACH DEM TRAINING / SPIEL

    • KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch bei der Verabschiedung ist der Mindestabstand zu wahren.
       
    • Trainingsplatz bzw. Spielfeld zügig verlassen.
       
    • Der/Die SportlerIn nimmt seine/ihre Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit. Diese werden zu Hause versorgt/gewaschen.
       
    • Wir empfehlen, dass Umziehen / Duschen - so weit möglich - zuhause erfolgt. In Garderoben, Kabinen, Sanitärräumen ist jedenfalls auf die Einhaltung des 1 Meter Mindestabstandes zu achten.
       
    • Die Dauer des Aufenthalts in der Garderobe ist möglichst kurz zu halten.
       
    • Zeitnahes Duschen nach dem Spiel wird empfohlen. Die Anzahl der Personen in den Duschräumen ist zu minimieren und ein entsprechendes Prozedere hierfür festzulegen.
       
    • Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion.
       

    7.    WETTKÄMPFE, TURNIERE, MEISTERSCHAFTEN, SPORTVERANSTALTUNGEN

    • Trainingsbetrieb, Trainingsspiele und -wettkämpfe sowie Meisterschaftsspiele sind möglich.
       
    • Wettkämpfe, Turniere und Meisterschaften sind Sportveranstaltungen!
      Diese sind - ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze - ab August mit max. 200 Personen (SpielerInnen, TrainerInnen, BetreuerInnen, ZuschauerInnen) erlaubt. Schiedsrichter sowie Personen, die zur Veranstaltungsdurchführung nötig sind, sind in diese Höchstzahl nicht einzurechnen.
       
    • Zuschauer müssen sich von den SportlerInnen örtlich getrennt aufhalten. Zwischen den Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1 Metern zu gewährleisten.
       
    • Für die gastronomische Versorgung (Ausgabe Essen & Ausschank Getränke) gelten die einschlägigen Vorgaben der Gastronomie (siehe 6 der Lockerungsverordnung).
       
    • Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Spiel zu nehmen und zu desinfizieren.
       
    • TeilnehmerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) dürfen die Veranstaltung nicht besuchen!
      (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern für ihre Kinder!)
       

    8.    MEISTERSCHAFT / ABWICKLUNG EINES FAUSTBALLSPIELS

    Nachfolgend eine Empfehlung wie die „technische“ Abwicklung eines Faustballspiels bzw. einer Heimrunde unter Einhaltung der aktuellen COV19-Verordnung aussehen kann.

    • Jeder Verein sollte pro Heimrunde einen COV19-Verantwortlichen definieren, welcher ab 60 Minuten vor Spielbeginn am Sportplatz als Ansprechpartner für die Auswärtsteams (und Zuschauer) zur Verfügung steht, um etwaige COV19-relevante Fragen zu beantworten. Weiters die Umsetzung der COV19-Maßnahmen überwacht, sowie den SpielerInnen behilflich ist (z.B. welche Kabinen sind zu benutzen; wo ist der Aufenthaltsbereich für die Teams zwischen den Spielen, etc.).
       
    • Aus Gründen des Contact Tracings wird dringend empfohlen, auf freiwilliger Basis eine Kontaktliste am Eingang aufzulegen (Name, Telefonnummer, Email), um alle Sportplatzbesucher zu erfassen. Die Liste ist nach 14 Tagen zu vernichten.
       
    • Weiters empfehlen wir die Nutzung der „Stopp-Corona-App“ des Ö-Roten Kreuzes!
       

    Wenn von Mindestabstand gesprochen wird, heißt das mindestens 1 Meter!

    • Am Eingang zum Sportplatz, im Garderoben- und Sanitärbereich sowie am Spielrichter-Tisch sollte Desinfektionsmittel in ausreichender Menge bereitgestellt werden.

    • Vor Beginn des Aufwärmens sollten sich die Teams im Beisein des Spielleiters/in darauf einigen, welches Team in welcher Spielfeldhälfte beginnt, um die Spielerbänke nicht mehr tauschen zu müssen. Soweit möglich, sollten die Teams beim Satzwechsel ihre (mobilen) Spielerbänke zur anderen Spielfeldseite mitnehmen. Andernfalls sind die Spielerbänke in jeder Satzpause zu desinfizieren.

    • Wenn möglich behalten SpielerIn sowie BetreuerIn ihren angestammten Platz auf der Teambank (z.B. Markierung durch bestimmtes Handtuch, Trainingsjacke usw.) – kein Wechsel der Sitzplätze auf der Wechselbank während des Spiels.

    • Aufwärmen: Die Teams wärmen ausschließlich in dem ihnen zugewiesenen Halbfeld (längsseitig geteilt) auf. Gelangen Bälle auf die andere Hälfte, sollen diese vom Gegner zurückgerollt /-geworfen werden.

    • Antreten der Teams wie gewohnt auf der 3m Linie (Einhalten seitlicher Mindestabstand zwischen den SpielerInnen des eigenen Teams 1m)

    • Begrüßung der Teams (SchiedsrichterIn) ohne „Shake Hands“, Mindestabstand zum Schiedsrichter einhalten

    • Spielführer können zur Auslosung zum Schiedsrichter vortreten, dieser nimmt die Auslosung vor (ohne Kontakt -> B. werfen von einem Stift -> Spitze entscheidet)

    • Bei Feldwechsel -> Mindestabstand einhalten!

    • Auf das Abklatschen vor/während/nach jedem gewonnenen Punkt /beim Seitenwechsel/nach dem Spiel wird verzichtet.
       
    • Auf Spucken auf den Rasen ist zu verzichten!
       
    • JEDER Spieler/Spielerin/Betreuerstab hat seine eigene Trinkflasche, KEIN „Tragerl“ verwenden!

    • Ein Timeout wird im Spielfeld genommen (nicht das Spielfeld verlassen wie gewohnt), Ersatzspieler und Trainer kommen ins Spielfeld (Mindestabstand!)
    • Der Seitenwechsel nach einem Satz hat unmittelbar zu erfolgen, das gesamte Team inkl. ErsatzspielerInnen und TrainerIn wechselt gegen den Uhrzeigersinn (über die rechte Seite vom Team in Spielrichtung gesehen)

    • Nach dem Spiel nehmen die SpielerInnen wie bei Begrüßung Aufstellung – Mindestabstand – nach dem Spiel kein Kontakt mit SchiedsrichterIn oder gegnerischem Team (Handgeben, Abklatschen, Schulter klopfen, auch kein „COVID-Gruß“)

    • SpielführerIn unterschreiben den Spielbericht wie gewohnt unter Einhaltung des Mindestabstandes

    • SchiedsrichterIn – LinienrichterInnen - SchreiberIn > Spielrichtertische verbreitern, Mindestabstand beachten, keine Kontakte!
      Sofern der 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

    • SpielerInnen-& BetreuerIn auf der Wechselbank -> Mindestabstand einhalten (2 Bänke oder mehr vorbereiten)

    • Keine Shake Hands zwischen den Teams / Betreuern / Schiedsrichtern vor, während und nach dem Spiel.

    • Medienteams, Fotografen, Redakteure: Halten sich Mitglieder von TV-Teams (z.B. Kameramann) oder Fotografen um das Spielfeld auf, haben diese einen MNS zu tragen und einen Abstand von mindestens 2 m zu Spielern, Betreuern und sonstigen am Spiel beteiligten Personen einzuhalten.
      Abstand bei Geprächen/Interviews: mind. 2 Meter (ansonsten NMS tragen!)

    • Teams und SchiedsrichterIn sollten Begegnungen mit anderen Personen vermeiden, d.h. kein Betreten des Zuschauerbereiches oder der Gastronomieräumlichkeiten.
       

    9.    REGELUNGEN ZUM VERHALTEN BEIM AUFTRETEN VON COVID-19-SYMPTOMEN
     

    9.a. Was ist bei einem Covid-19-Verdachtsfall im VEREIN zu tun?

    • Der Verein informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt).

    • Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden/Amtsarzt verfügt. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Der Verein hat die Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen.

    • Dokumentation durch den Verein, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes (z. B. mit Hilfe von Teilnehmerlisten).

    • Sportler, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Spiel (sowie dem Training) fern zu bleiben (Eigenverantwortung) und den Verein telefonisch zu informieren.
       

    9.b. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

    • Sportler, in dessen Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftreten, haben dies unverzüglich dem Trainer und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen – auch wenn sie selber keine Symptome aufweisen.

    • Positiv getestete Personen haben unverzüglich die Behörde, den Verein, den ÖFBB, den zuständigen Landesverband und die BLK zu informieren, sich in häusliche Quarantäne zu begeben und die weiteren Schritte mit der Behörde abzustimmen.

    • Alle Personen, die mit einem positiv getesteten Teammitglied in Kontakt waren, sollten sich unverzüglich testen zu lassen und müssen sich ebenfalls in häusliche Quarantäne begeben.

    • Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

    • Um im Anlassfall entsprechend geordnet vorgehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer zur Verfügung stehen und die Teilnahme an Trainingseinheiten oder anderen Sportveranstaltungen dokumentiert werden (durch Teilnehmerlisten).

    • Sollte ein positiver Fall auftreten, sind zusätzlich unverzüglich folgende Institutionen zu informieren:
      1. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
      2. ÖFBB (Generalsekretär Hannes Dinböck)
      3. Landesverband
      4. Bundesliga-Kommission
    • Bei Auswärtsspielen: Information der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, dass ein Erkrankungsfall an COVID-19 bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer aufgetreten ist.

    • Sollte im Zuge eines Auswärtsspiels ein positiver Fall auftreten, sind zusätzlich unverzüglich folgende Institutionen zu informieren:
      1. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde am Ort des Auswärtsspieles
      2. ÖFBB (Generalsekretär Hannes Dinböck)
      3. Landesverband
      4. Bundesliga-Kommission

    10.    NOTFALL-KONTAKTE

    Gesundheitstelefon: 1450
    Wenn Sie konkrete Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) haben, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450 zur weiteren Vorgehensweise (diagnostische Abklärung). 
    Täglich 0 bis 24 Uhr

    Coronavirus-Hotline der AGES: 0800 555 621
    Die AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit) beantwortet Fragen rund um das Coronavirus (Allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung) 
    Täglich 0 bis 24 Uhr

    Rettung 144

    Informations-Service für den Bereich Sport
    Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270, E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
    Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr

    Kontakt der zuständigen Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat,  ….)
    Jeder Verein / jeder Veranstalter sollte die Kontaktdaten der örtlich und sachlich zuständigen Gesundheitsbehörde bereit haben.
     

    11.    WICHTIGE LINKS

    Verordnungstext – gesetzliche Grundlage
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162

    Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber von Sport Austria
    https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/

    Sport Austria - FAQ
    https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

    Infomaterialdownload – Sozialministerium
    https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Informationsmaterial-zum-Download.html

    Hygiene
    https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html

    AGES – FAQ
    https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/faq-coronavirus/

    Gesundheitsministerium – FAQ
    https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Alltag,-Familie,-Freizeit.html

    Sozialministerium - Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV2-Kontaktpersonen
    Kontaktpersonennachverfolgung
    https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:3cab84f4-126f-46fc-9120-34fcfc463450/Beh%C3%B6rdliche_Vorgangsweise_bei_SARS_22.03.2020.pdf

    Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit - Familienministerium
    https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:8830ac21-375e-450d-ab70-124820092275/Leitfaden_Feriencamps%20und%20außerschulische%20Jugendarbeit%20(3.%20Juli%202020).pdf

    Rotes Kreuz – Informationen & Downloads (auch in Fremdsprachen)
    https://www.roteskreuz.at/site/coronavirus-sind-wir-bereit

    12.    INFORMATIONSPLAKATE UND LINKS:

    Plakat „So schützen wir uns“

    Download unter

    https://oe.gv.at/dam/jcr:67a8004a-2102-4aff-a7ba-dfe21b64ef54/So%20sch%C3%BCtzen%20wir%20uns_Selbstausdruck.pdf

    Schutzmaßnahmen gegen das Virus

    Download unter

    https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:8a146838-504f-4417-a3d4-bd813c5b4b98/Schutzma%C3%9Fnahmen%20gegen%20das%20Coronavirus_pdfUA.pdf 

    Vorgangsweise im Verdachtsfall

    Download unter https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/Images/News/2020/Corona-Testungen-Comic.pdf 

    Symptome Corona – Erkältung – Grippe

    Download unter

    https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/Images/News/2020/Coronavirus_Symptome.jpg

    Ablauf der Heim-Quarantäne

    Download unter https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/Images/News/2020/Corona-quarantaene.pdf

    Kontakte

    Download unter

    https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/Images/News/2020/Coronavirus_Rufnummern.png

     

    13.    SCHLUSSWORT

    Für etwaige weitere Fragen stehen Euch die Covid-Beauftragten von Faustball Austria gerne zur Verfügung:

    Michael Reisenberger, koordinator@oefbb.at, +43 650 4231984
    Martin Weiß, leistungszentrum@oefbb.at, +43 650 2511523
    Hannes Dinböck, hannes.dinboeck@oefbb.at, +43 664 2566440

    Alle Beteiligten sind aufgefordert, weiterhin mit der nötigen Eigenverantwortung zu agieren!

    Jede/r SpielerIn ist selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!
    Durch Euren verantwortungsvollen Umgang im Faustballbetrieb habt ihr bisher mitgeholfen, dass wir unseren Sport wieder ausüben können! Danke dafür!
    Diesen sorgsamen und umsichtigen Umgang wird es weiterhin – besonders auch im Meisterschaftsbetrieb! - brauchen!

    Jeglicher sorglose Umgang kann positive Covid-Fälle und -Cluster produzieren, welche den Meisterschaftsbetrieb gefährden oder unmöglich machen können!
    Das wollt Ihr und wollen wir gemeinsam verhindern!

    DANKE für eure Vor- und Umsicht in der verantwortungsvollen Umsetzung und Einhaltung der Empfehlungen!

     

    10.08.2020 11:37

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