Corona-Update: Weitere Lockerungen ab 10. Juni
Die wesentlichsten Punkte (hinsichtlich der ab 10. Juni geltenden Lockerungen):
- FFP2-Maskenpflicht für alle Personen (auch Zuschauer) am Sportplatz (outdoor) wird aufgehoben
- Der Mindestabstand wird (von 2 Metern) auf 1 Meter reduziert.
- Die erlaubten Öffnungszeiten nicht öffentlicher Sportstätten (das sind die meisten Faustball-Sportanlagen) werden bis 24 Uhr verlängert.
- Verabreichung von Speisen und Aussschank von Getränken im Freien ist erlaubt (siehe §13, Abs.2, Ziffer 3 der Verordnung).
Die Auflagen der Gastronomie sind einzuhalten (analog §6 der Verordnung).
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht (bisher 10).
- Die Auslastung von Sitzplatzkapazitäten für Zuseher:innen wird auf 75% erhöht (bisher 50%).
- Bei betreuten Ferienlagern (Sportcamps) wird die erlaubte Teilnehmer:innenzahl auf 50 erhöht.
- Kontrolle des 3-G-Nachweises: auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber im Vorfeld nicht nachgewiesen werden.
- Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter gleich bestehen.
- Indoor müssen pro Sportausübendem 10 m2 zur Verfügung stehen (bisher 20 m2 ).
Überblick
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) Outdoor |
Nicht-öffentliche Sportstätte Outdoor/Indoor |
|
Quadratmeter p.P. | nein | indoor 10 m2 |
Öffnungszeiten | 0-24 Uhr | 5-24 Uhr |
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“) | nein | bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen; Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests |
Präventionskonzept | nein | ja |
COVID-19-Beauftragte/r | nein | ja |
Abstand | 1 m beim Betreten; Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 16 Personen + Kinder): Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten |
1 m beim Betreten; Abstandunterschreitung bei Sportausübung: Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten |
Maskenpflicht | nein | indoor, außer bei Sportausübung und in Feuchträumen |
Zusammenkünfte/ Veranstaltungen |
*max 16 Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten + Minderjährige * 17-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, in geschlossenen Räumen keine Gastro, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer bei der Sportausübung) * 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 75% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen * ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r |
Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen); Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor); für ZuschauerInnen gilt Staffelung wie bei öffentlichen Orten (siehe linke Spalte) |
Contact Tracing | bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 16 Personen und länger als 15 Minuten | beim Aufenthalt länger als 15 Minuten; im Spitzensport immer notwendig |
Weitere aktuelle & wichtige Informationen auf der FAQ-Seite von Sport Austria
Der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und was gilt als solcher ("3G": genesen, getestet, geimpft) gilt weiterhin; hier haben sich keine Änderungen ergeben (siehe dazu letztes Vereinsmailing).
Für Rückfragen stehen Euch das Verbandsbüro (office@oefbb.at, 0650 4231981) und die Covid-Beauftragten von Faustball Austria
Martin Weiß, leistungszentrum@oefbb.at, 0650 2511523
Michael Reisenberger, koordinator@oefbb.at, 0650 4231984
Hannes Dinböck, hannes.dinboeck@oefbb.at, 0664 2566440
zur Verfügung!
Die Faustball Austria Präventionskonzepte werden in den kommenden Tagen mit den neuen Änderungen aktualisiert und stehen in der Folge auf unserer Website (unter Service / Downloads / Corona-Virus) zur Verfügung.
Das Team von Faustball Austria wünscht Euch weiter eine erfolgreiche Feldsaison 2021 und einen schönen Sommer!
Hannes Dinböck / Generalsekretär