Corona-Update: Regeln ab 19. Mai
Die wesentlichsten Punkte:
- An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5 und 22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
- Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein:e COVID-19-Beauftragte:r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr ("Eintrittstest") und in der Regel Contact Tracing notwendig.
- Die Ausnahme für Spitzensport-Veranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
- Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 Zuschauer:innen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen.
Ob die Testungen in den Schulen auch als Nachweis geringer epidemiologische Gefahr („Eintrittstest“) gelten, ist in einer gesonderten Verordnung zu regeln und kann daher noch nicht beantwortet werden.
Überblick
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) Outdoor |
Nicht-öffentliche Sportstätte Outdoor/Indoor |
|
Quadratmeter p.P. | nein | indoor 20 m2 |
Öffnungszeiten | 0-24 Uhr | 5-22 Uhr |
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“) | nein | ja; Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests |
Präventionskonzept | nein | ja |
COVID-19-Beauftragte/r | nein | ja |
Abstand | 2 m beim Betreten; Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 10 Personen + 10 Kinder): Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten |
2 m beim Betreten; Abstandunterschreitung bei Sportausübung: Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten |
Maskenpflicht | nein | ja (indoor wie outdoor), außer bei Sportausübung und in Feuchträumen |
Zusammenkünfte/ Veranstaltungen |
* 5-22 Uhr: max 10 Erwachsene aus 10 Haushalten + 10 Kinder * 22-5 Uhr: max. 4 Erwachsene aus 4 Haushalten + 6 Kinder * 11-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, keine Gastro, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung) * 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 50% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht * ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r |
Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen); Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor) |
Contact Tracing | bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen und länger als 15 Minuten | beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 2 m Abstand eingehalten wird; im Spitzensport immer notwendig |
Für den Spitzensport gelten eigene Regelungen (siehe Abschnitt Spitzensport).
Quelle: Sport Austria / FAQ Coronakrise
Outdoor-Sportstätten
- Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
- Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.
Indoor-Sportstätten
- FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabinen)
- Zutrittstests für alle ab dem vollendeten 10.Lebensjahr! (Ob die Testungen in den Schulen hier gelten, wird in einer gesonderten Verordnung geregelt und kann daher noch nicht beantwortet werden).
- Registrierungspflicht
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
- Pro Person muss eine Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen.
- Während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Kontaktsportarten sind daher wieder erlaubt
Alle Sportstätten
- Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.
- Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher:innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
- Sperrstunde ist 22:00 Uhr.
Breitensport im öffentlichen Raum
- darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.
Veranstaltungen (diese heißen nun "Zusammenkünfte")
- FFP2-Maske
- Zutrittstests
- Registrierungspflicht
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden.
- Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
- Behördlich genehmigte Zusammenkünfte mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
- Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 % ausgelastet werden.
- An Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
- Zusammenkünfte ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
- Regeln für Speisen und Getränke sind analog zur Gastronomie (untersagt bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze).
- Für jede Zusammenkunft mit mehr als 50 Personen muss ein Präventionskonzept erstellt und ein:e COVID-19-Beauftragte:r ernannt werden.
Spitzensport
- Die schon bisher geltenden Regelungen bleiben im Wesentlichen unverändert.
- Spitzensport üben nur jene Athleth:innen sowie deren Betreuungspersonen aus, die eine vom Sportministerium dem Verband genehmigte Freigabe besitzen.
- Zusammenkünfte mit ausschließlich Spitzensportler:innen sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freien mit bis zu 200 Sportler:innen zuzüglich Betreuer:innen und den für die Durchführung erforderlichen Personen zulässig.
- Sind bei Zusammenkünften nicht ausschließlich für den Spitzensport freigegebene Personen dabei, gelten automatisch die "normalen" Regeln für alle.
Zutritts-Testgültigkeit
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
- Antigentest: 48h
- PCR-Test: 72h
- Für geimpfte und genesene Personen gelten die gleichen Ausnahmeregeln wie sonst auch.
Link zur Verordnung des Gesundheitsministeriums
Link zu Detailinformationen von Sport Austria zu obigen Angaben
Diese Informationen beziehen sich auf die Verordnung auf Bundesebene. Für einzelne Bundesländer oder Regionen können abweichende Regeln gelten!
Mehr Informationen zu regionalen Maßnahmen findet Ihr hier.
Für Rückfragen stehen Euch das Verbandsbüro (office@oefbb.at, 0650 4231981) und die Covid-Beauftragten von Faustball Austria
Martin Weiß, leistungszentrum@oefbb.at, 0650 2511523
Michael Reisenberger, koordinator@oefbb.at, 0650 4231984
Hannes Dinböck, hannes.dinboeck@oefbb.at, 0664 2566440
zur Verfügung!
Das Team von Faustball Austria wünscht Euch eine erfolgreiche Feldsaison 2021!
Hannes Dinböck / Generalsekretär