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Corona-Update 1. Juli: Vollwertiger Faustball Trainings- und Spielbetrieb möglich!

Corona-Update 1. Juli: Vollwertiger Faustball Trainings- und Spielbetrieb möglich!

Mit der aktuellen Verordnung (gültig ab 1. Juli 2020) durch die Bundesregierung gibt es für den Sport wieder wesentliche Lockerungen.

Wir sind glücklich, dass im Faustball wieder ein vollständiger Betrieb möglich ist - wenn auch mit div. Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen!

Wir weisen Vereine, die vor Beginnn der Meisterschaft Turniere veranstalten, im Besonderen darauf hin, dass im Juli Turniere mit max. 100 TeilnehmerInnen, im August mit max. 200 TeilnehmerInnen erlaubt sind! Dazu zählen alle SportlerInnen und TrainerInnen/BetreuerInnen!
Für Rückfragen steht unser Generalsekretär Hannes Dinböck gerne zur Verfügung (hannes.dinboeck@oefbb.at, 0664/2566440).
Durch die erfolgten Lockerungen ist auch der Start der Bundesligen am 15. August gesichert - sofern sich die allgemeine Covid-Situation nicht wieder verschlechtern sollte.
Wir ersuchen euch und eure SportlerInnen, im Sinne von uns allen und unserer Gesundheit, weiterhin Euren Beitrag zu leisten und die Empfehlungen und Vorgaben vollständig und verantwortungsvoll zu beachten und einzuhalten.
Wir haben gemeinsam mit viel Aufwand und Umsicht bereits viel erreicht, um Faustball wieder vollständig ausüben zu können!
 

Diese Freiheiten und Möglichkeiten sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!

 
Wir bitten Euch, dieses gemeinsame Bekenntnis und Bemühen in euren Vereinen weiterhin umzusetzen und an eure SportlerInnen weiterzuleiten!
Euer Team von Faustball Austria (ÖFBB)

Gemeinsam gegen Corona. Schau auf Dich, schau auf mich!

 

Empfehlungen Faustball Austria zur Covid-19 Prävention
Update Faustballtrainings, Trainingsspiele, Turniere, Meisterschaften

Stand 01.07.2020

Download Handlungsempfehlungen Faustball Austria (ab 1. Juli 2020) als PDF

Mit 1. Juli tritt eine weitere Lockerungsverordnung der Covid-19 Präventionsmaßnahmen in Kraft. Daraus ergeben sich neue Vorgaben und Möglichkeiten im Hinblick auf die Trainingsgestaltung, Turniere und Spielbetrieb, die wir hier zusammenfassen und durch weitere Handlungsempfehlungen im Sinne der verantwortungsvollen Covid-19 Prävention ergänzen (Wichtige Änderungen in roter Schrift).

Allgemeines / Gesetzliches

  • Wir FaustballerInnen, FunktionärInnen, TrainerInnen und Vereine übernehmen Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitglieder, indem wir die Regelungen und Empfehlungen, die im Einklang mit der jeweils geltenden Rechtslage erstellt wurden, vollständig, diszipliniert und mit Verantwortungsbewusstsein einhalten.
    Jeder von uns ist sich der Vorbildwirkung und Verantwortung im Klaren!
    Jegliche Missachtung von Verordnungen und Handlungsempfehlungen hat bei uns keinen Platz!
    Den Weg zurück zur Sportnormalität gehen wir mit Eigenverantwortung, Hausverstand und der notwendigen Vorsicht, um diesen nicht unnötig zu gefährden!

  • Es gilt die ab 1. Juli gültige 287. Verordnung (6. Covid-LV-Novelle) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die bisherige COVID-19-Verordnung geändert wird.

  • Weiterführende wichtige Informationen findet Ihr auf der FAQ-Seite von Sport Austria sowie Empfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber. Zusätzlich gelten die erweiterten Betretungsregeln des jeweiligen Sportstättenbetreibers (z.B. Haus- und Nutzungsordnung) sowie die vorliegenden Empfehlungen des ÖFBB.

  • Die Gesundheit der SpielerInnen hat weiterhin oberste Priorität! Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr, mit Eigenverantwortung und unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen, Hygienemaßnahmen und behördlichen Vorgaben!

  • Jede/r SpielerIn ist sich den Risiken einer möglichen Übertragbarkeit des Virus bewusst. Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Tochter / ihres Sohnes zu entscheiden.

  • Wir empfehlen den Vereinen von allen SpielerInnen verpflichtend eine Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben zu lassen und diese beim zuständigen TrainerIn/BetreuerIn abzugeben.

  • Der/Die TrainerIn überwacht die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings und hat SportlerInnen, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen!

  • Das Einhalten eines 1-Meter-Abstandes gilt beim gesamten Aufenthalt der Sportstätte, jedoch nicht bei der unmittelbaren Sportausübung!
     

Trainingsorganisation

  • Vereinstrainings sind so zu organisieren, dass ein 1 Meter Mindestabstand beim gesamten Aufenthalt in der Sportstätte jedenfalls einzuhalten ist (ab Betreten bis zum Verlassen der Sportstätte).
    Nur bei der Sportausübung darf dieser Abstand unterschritten werden.

  • Gruppengröße:
    Die Verbindlichkeit zur Bildung von Kleingruppen wurde aufgehoben. Wir empfehlen, überschaubare Trainingsgruppen zu bilden, um im Fall eines/einer Covid-infizierten Spielerin/Spielers oder Betreuerin/Betreuers eine Quarantäne der gesamten Sektion oder des gesamten Vereines zu vermeiden!
    Auf großen Sportplätzen (oder Hallenflächen) wird angeraten, mehrere Kleingruppen zu trainieren.

  • Bei Nachwuchstrainings werden kleinere Gruppengrößen empfohlen!

  • Das Tragen von Langarmtrikots ist nicht mehr verpflichtend vorgegeben.

  • Eine gleichbleibende Zusammensetzung der Gruppen wird empfohlen (dieselben SportlerInnen trainieren miteinander).

  • Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander möglichst wenig begegnen (zeitlich und räumlich getrenntes Training).

  • Der Verein bzw. die Trainingsverantwortlichen erstellen einen entsprechenden Plan und Dokumentation der Trainingszeiten und -orte (bzw. Spielfelder).

  • Die SportlerInnen / Trainingsgruppen sind von einem/r TrainerIn zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) – Aufsichtspflicht!

  • Die SportlerInnen sind vor jedem Training an die einzuhaltenden Regeln / Vorschriften zu erinnern.
    Appell an Hausverstand und Eigenverantwortung!

Bei Indoor-Sportstätten sollten zudem folgende Punkte bedacht werden:

  • Die Einhaltung des 1 Meter Abstand gilt für die gesamte Aufenthaltsdauer in der Sportstätte, also vor, während und nach den Trainingseinheiten. Nur bei der Sportausübung gilt dieser Abstand nicht!

  • Die Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumlichkeiten sollte außerhalb der Trainingszeiten so kurz wie möglich gehalten werden.

  • Die Türen (z.B. Zugang zum Spielfeld) sollten nach Möglichkeit offengehalten
    werden, um Kontakt mit Türgriffen weitestgehend zu vermeiden.

  • Wenn baulich möglich, sollte für eine gute und regelmäßige Belüftung gesorgt werden.

  • Besprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien stattfinden.

  • Auch für die WC-Nutzung gilt die Einhaltung des 1 m Abstandes.

An und Abreise

  • Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!

  • Um Ansammlungen vor der Sportanlage bzw. im Eingangs- und Garderobenbereich zu vermeiden, ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.

  • Auf Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden. Falls dies unvermeidbar ist, gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Maske und es dürfen pro Sitzreihe einschließlich dem/der LenkerIn nur zwei Personen befördert werden. Ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  • Bei Kindertrainings sollte der/die TrainerIn die SpielerInnen nach Möglichkeit außerhalb der Halle, im Foyer-Bereich oder am Eingang des Sportgeländes in Empfang nehmen.

  • Bei der Nutzung von Kantinen gelten die aktuellen Regeln der Gastronomie.

  • Zur gründlichen Desinfektion der Hände bzw. Händewaschen bei der Ankunft in der Sportstätte sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause wird geraten!
    Diese Hygiene-Grundregeln sind ein einfacher, aber besonders effektiver Schutz!

Vor dem Training

  • Alle SportlerInnen kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort.

  • Es erfolgt weiterhin KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand eine effektive Schutzmaßnahme.

  • Das direkte Aufeinandertreffen von Gruppen sollte so weit möglich weiterhin vermieden werden.

  • Der/Die TrainerIn kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der SpielerInnen und somit die Zusammensetzung der Trainingsgruppe, um im Erkrankungsfall eine schnelle und effektive "Nachverfolgung" von möglichen betroffenen Personen gewährleisten zu können.

Was ist erlaubt?

  • Sportartspezifisches Faustballtraining

  • Trainingsspiele (unter Einhaltung der allgemeinen Regelungen und Empfehlungen auch zwischen Vereinsteams)

  • Langarmtrikots sind nicht mehr verpflichtend

  • Turniere mit einer maximalen TeilnehmerInnenzahl von 100 Personen (inkl. TrainerIn/BetreuerIn, exkl. Zuschauer und Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind; z.B. Schiedsrichter, VeranstaltungshelferInnen)

  • Alle Aktivitäten im Freien wie auch Indoor (wie z.B. Sporthallen oder Kraftkammern).

  • Unterschreiten des Mindestabstandes in der Faustball-Sportausübung (Trainings-, Spiel- und Meisterschaftsbetrieb).
    Ausserhalb der Sportausübung ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten!

  • Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen und zu desinfizieren.


Was ist NICHT erlaubt?

  • Durchführung von Turnieren mit mehr als 100 Teilnehmern ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (ab August: mit mehr als 200 Teilnehmern; siehe auch: Veranstaltungen)

  • SportlerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fern zu bleiben!
    (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern!)

  • SportlerInnen, in deren Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftritt, haben dies unverzüglich dem/der TrainerIn und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen (zu Hause bleiben, Kontakte zu anderen Personen minimieren, das Gesundheitstelefon unter 1450 anrufen und die Ratschläge genau befolgen).

Nach dem Training

  • KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.

  • Der Trainingsplatz /-Raum bzw. das Spielfeld muss zügig verlassen werden.

  • Der/Die SportlerIn nimmt seine/ihre Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit. Diese werden zu Hause versorgt/gewaschen.

  • Wir empfehlen, dass Umziehen / Duschen weiterhin zuhause erfolgt. In Garderoben, Kabinen, Sanitärräumen ist jedenfalls auf die Einhaltung des 1 Meter Mindestabstandes zu achten.

  • Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion.


WETTKÄMPFE, TURNIERE, MEISTERSCHAFTEN, SPORTVERANSTALTUNGEN

  • Die Ausübung des Trainingsbetriebes, Trainingsspiele und -wettkämpfe sind möglich.

  • Wettkämpfe, Turniere und Meisterschaften sind Sportveranstaltungen!
    Diese sind - ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze - im Juli lediglich mit max. 100 Personen (SpielerInnen, TrainerInnen, BetreuerInnen), ab August mit max. 200 Personen erlaubt. Zuschauer, Schiedsrichter, sowie Personen, die zur Veranstaltungsdurchführung nötig sind, sind nicht einzurechnen.
    Zuschauer müssen sich von den SportlerInnen örtlich getrennt aufhalten. Zwischen den Zuschauern ist der Mindestabstand von 1 Meter zu gewährleisten.

  • Für die gastronomische Versorgung (Ausgabe Essen & Ausschank Getränke) gelten die einschlägigen Vorgaben der Gastronomie.

  • Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Spiel zu nehmen und zu desinfizieren.

  • TeilnehmerInnen, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) dürfen die Veranstaltung nicht besuchen!
    (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern für ihre Kinder!)

Weiters findet Ihr bei den FAQ von Sport Austria die Informationen und Rahmenbedingungen, die zum aktuellen Zeitpunkt für allgemeine Sportveranstaltungen gelten und von Sport Austria in Abstimmung mit dem Sportministerium veröffentlicht wurden (diese Informationen werden kontinuierlich aktualisiert).


Alle Beteiligten sind aufgefordert, weiterhin mit der nötigen Eigenverantwortung zu agieren!
Jede/r SpielerIn ist selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

Durch Euren verantwortungsvollen Umgang mit den eingeschränkten Möglichkeiten im Faustballbetrieb habt ihr mitgeholfen, dass weitere Lockerungsschritte im Sport möglich wurden. Danke dafür!

Diesen weiterhin sorgsamen und umsichtigen Umgang mit den neuen Erleichterungen für den Faustballsport wird es weiterhin brauchen!

Jeglicher sorglose Umgang kann positive Covid-Fälle und -Cluster produzieren, welche einen Meisterschaftsstart Mitte August extrem gefährden oder unmöglich machen könnten!
Das wollt Ihr und wollen wir gemeinsam verhindern!

DANKE für eure Vor- und Umsicht in der verantwortungsvollen Umsetzung und Einhaltung der Empfehlungen!
 

01.07.2020 12:06

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