Corona-Update: Weitere Erleichterungen im Sport ab 1. Juli
Die wichtigsten Punkte
(hinsichtlich der ab 1. JuLi geltenden Lockerungen):
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Die 3-G-Regel (getestet, geimpft, genesen) ist grundsätzliche Voraussetzung für jeglichen Sportbetrieb (Training, Meisterschaften, Veranstaltungen).
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Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen "3G-Nachweis".
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Die Maskenpflicht auf Outdoor-Sportstätten entfällt generell.
Indoor und beim Betreten von geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen, wenn (bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen) nicht alle Personen einen "Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr" (3-G) vorweisen können. -
Abstandsregelungen entfallen.
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Sport ist nun wieder ohne zeitliche Begrenzung und ohne Einschränkung überall erlaubt.
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Die Verabreichung von Speisen und Getränken im Freien ist erlaubt. Es gelten die Auflagen der Gastronomie (analog §5 der Verordnung).
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Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen bis 100 Personen entfällt.
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Ab 100 Personen ist die Veranstaltung anzeigepflichtig.
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Ab 500 Personen bewilligungspflichtig.
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Bei Veranstaltungen sind uneingeschränkt wieder Sitz- und Stehplätze zulässig.
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Bei betreuten Ferienlagern (Sportcamps) gelten die Regelungen wie für Veranstaltungen (siehe §13 und §12 Abs. 1 bis4 und 7).
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Auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber im Vorfeld nicht nachgewiesen werden.
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Die Spitzensportregelung bleibt unverändert, allerdings gibt es keine personelle Begrenzung mehr.
Zusammenfassung im Überblick
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Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) |
Nicht-öffentliche Sportstätte |
Quadratmeter p.P. |
nein |
nein |
Öffnungszeiten |
0-24 Uhr |
0-24 Uhr |
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („3G“) |
nein |
bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen; |
Präventionskonzept |
nein |
ja |
COVID-19-Beauftragte/r |
nein |
ja |
Abstand |
keiner |
keiner |
Maskenpflicht |
nein |
nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist) |
Zusammenkünfte/ |
mehr als 100 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r |
mehr als 100 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 3G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r; |
Contact Tracing |
bei Zusammenkünften mit mehr als 100 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten |
beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften ab 100 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig |
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Für Rückfragen stehen Euch das Verbandsbüro (office@oefbb.at, 0650 4231981) und die Covid-Beauftragten von Faustball Austria
Martin Weiß, leistungszentrum@oefbb.at, 0650 2511523
Michael Reisenberger, koordinator@oefbb.at, 0650 4231984
Hannes Dinböck, hannes.dinboeck@oefbb.at, 0664 2566440
zur Verfügung!
Das Team von Faustball Austria wünscht Euch einen unbeschwerlichen Sommer & viel sportlichen Erfolg!
Hannes Dinböck / Generalsekretär
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